Was passiert in der Welt der Versicherungen. Wir haben wichtige Meldungen hier zusammengefasst.
Finanztest testet: Private Krankenversicherungen 05/2014
Insgesamt wurden 107 Vollversicherungen der privaten Krankenversicherung getestet. Der letzte Test liegt 8 Jahre zurück und so ist es eigentlich nicht verwunderlich, wie Finanztest feststellt, dass die Leistungen im Allgemeinen angehoben wurden.
Von den 107 getesteten Angeboten wurden 5 mit „Sehr gut“, 29 mit „Gut“, 51 mit „Befriedigend“, 14 mit „Ausreichend“ und 8 mit „Mangelhaft“ bewertet.
Die Testbedingungen können Sie >>hier<< nachlesen.
Zu den Testsiegern zählen bei Angestellten die Tarife der HUK-Coburg (1,4), der Provinzial Hannover (1,5) – deren Geschäftsgebiet lediglich Niedersachsen und Bremen sind – und der Nürnberger (1,8).
Für Beamte dominiert die Concordia (0,5), gefolgt von der HUK-Coburg (1,2) und der Debeka (1,8).
Bei den Selbstständigen liegt die Provinzial Hannover auf Platz 1 (1,5), danach die Bayerische Beamtenkrankenkasse (1,7) und HUK-Coburg (1,8).
Eine uneingeschränkte Wechselempfehlung gibt Finanztest den Beamten, da hier viele Zuzahlungen über die Beihilfe vor allem für Partner und Kinder möglich sind. Allen anderen, die über einen Wechsel in die PKV nachdenken, wird empfohlen, die Risiken und auch die Beitragssteigerungen im Alter bedenken.
Wir empfehlen: Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung bzw. der Wechsel sehr beratungsintensiv und sollte nicht ohne ein intensives Gespräch mit einem Versicherungsfachmann stattfinden. Mehr Leistungen für die Gesundheit können gesetzlich Versicherte auch über eine Krankenzusatzversicherung beziehen.
Berufsunfähigkeitsversicherung – neue Studie bestätigt wachsenden Bedarf
Eine Studie des Analysehauses Morgen&Morgen zeigt, dass sich die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit weiterhin stark in Richtung Psyche und Nervenerkrankungen verlagern. Lagen die Anteile der BU-Ursachen 2008 noch mit Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates gleichauf bei unter 25 % zeigt die neue Studie, dass die Psyche in Deutschland mit 31 % zu den häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit geworden ist. EU-weit sind es sogar 41 %.
Trotz aller Warnungen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung immer noch nicht in der Breite der Bevölkerung angekommen.
Entwicklung in der Pflegeproblematik
Wie sueddeutsche.de berichtete, will der Sozialverband VdK nun vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Pflegemissstand vorgehen und eine bessere Betreuung für Senioren erzwingen. Seit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung vor 20 Jahren sind die Missstände immer gravierender geworden und ein Altern in Würde nur mit erheblichen, frühzeitigen Geldaufwendungen möglich.
Mittlerweile hat sich der 4. Minister für eine Pflegereform ausgesprochen. Ihre Durchsetzung soll jetzt per Gericht endlich erzwungen werden.
Auch die Ausgestaltung und Komplexität der Pflegeversicherung steht auf dem Prüfstand. Betroffenen ist es nur mit Hilfe möglich, zu verstehen, wie sie bei dieser Problematik vorgehen können. Selbst vor Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung müssen intensive Beratungen geführt werden, da die Gesetzeslage zur Leistungserbringung zu undurchsichtig ist.
Erst im März unterlagen vor Gericht zwei Frauen, die die finanzielle Gleichstellung der häusliche Pflege von Familienangehörigen mit der professionellen Pflege forderten. Sicherlich war der Hinweis des Gerichts, dass in einer Familie Beistandspflicht herrscht, richtig, jedoch übersah die richterliche Begründung, dass damit auch ein Lohnausfall der Pflegenden einhergeht, und ist somit recht praxisfern.
Haftpflichtversicherung für Hebammen
Große Sorgen gibt es nach wie vor über die Zukunft freier Hebammen und Geburtshäuser in Deutschland. Mit dem bevorstehenden Ausstieg der Nürnberger Versicherung aus dem Konsortium, welches die Haftpflichtversicherung für Hebammen stellt, sah es nach einen Untergang der Geburtshilfe in Deutschland aus.
Zu teuer ist der Schutz der Hebammen, zu oft würden Gerichte Familien und Krankenkassen immer höheren Schadensersatz zusprechen. Geburtsfehler können noch nach 30 Jahren eingeklagt werden und die Krankenkassen sind verpflichtet, dieses Geld einzutreiben.
Auf Druck der Regierung formiert sich vorläufig ein neues Konsortium, um den Beruf der Hebamme weiterhin zu sichern. Es wird jedoch erwartet, dass die Jahresprämie für die Hebammen-Haftpflicht um bis zu 20% auf 6000 EURO jährlich steigen wird. 2004 lag diese Prämie noch bei 1350 EURO. Der Verband der Hebammen ist sich sicher, dass viele Hebammen trotz vorläufiger Einigung nicht mehr weitermachen werden können.
Die Einigung ist jedoch nur kurzfristig ausgelegt und muss in Zukunft neu verhandelt werden.