Achtung: KfZ-Versicherung übernimmt nicht alle Kosten für Leihwagen

Wer sich nach einem Verkehrsunfall einen Leihwagen nimmt, bekommt möglicherweise  Probleme bei der Erstattung der Kosten. Die gegnerische Versicherung ist nicht dazu verpflichtet, die Kosten in unbegrenzter Höhe zu übernehmen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Nach einem Unfall hatte die Beteiligte für drei Wochen einen Leihwagen gemietet und dabei Kosten in Höhe von 3.000 € verursacht. Die gegnerische Versicherung legte drei vergleichbare Angebote vor, die rund 900 € unter dem Mietpreisspiegel lagen. Dieser betrug in diesem Fall 2.600 €.

Nach Ansicht der Richter hätte sich die Frau auch verschiedene Angebote einholen oder beweisen müssen, dass die von ihr geforderten Kosten erforderlich und angemessen waren.