Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit

Standard in der individuellen Vorsorge ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung gegen eine Arbeitsunfähigkeit. Denn wenn Sie auf Ihr Erwerbseinkommen angewiesen sind, müssen Sie den Ausfall kompensieren, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können. Da im Regelfall die Erwerbsarbeit die Haupteinnahmequelle sein wird, müssen Sie entsprechend vorsorgen, denn auf eine staatliche Absicherung jenseits von ALG II dürfen Sie nicht hoffen.

Beim Abschluss der Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit sind einige kleine aber wesentlichen Details im Vertrag zu beachten, die darüber entscheiden, wie sinnvoll der Vertragsabschluss tatsächlich ist. So sollte die Versicherungsgesellschaft auf die „abstrakte Verweisung“ verzichten. Diese Regelung besagt, dass die Versicherung nur dann zahlt, wenn absolut keine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann, auch eine Tätigkeit die deutlich unter dem Prestige und Einkommen ihrer bisherigen Tätigkeiten liegt.

Achten Sie darauf, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum geplanten Renteneintritt zahlt und ggf. in dieser Frage flexibel ist. Da mit einem immer späteren Renteneintrittsalter gerechnet werden muss, sollten sie in dieser Hinsicht ihre Versicherung „verlängern“ können. Die Wichtigkeit dieses Punktes zeigt die aktuelle Erhöhung des Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre.

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