Abgeltungssteuer umgehen

Ab 2009 wird in Deutschland eine Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidarzuschlag und Kirchensteuer eingeführt. Diese Steuer wird Fondsanlagen für viele Anleger uninteressant machen. Wer sein Geld weiterhin in Fonds investieren möchte, kann dies über einen Riester Vertrag tun. Erträge aus der Riester-Rente unterliegen nicht der Abgeltungssteuer. D.h. sie müssen im Alter keinen Cent aus ihren Erträgen an den Staat abführen.

Mit elf Millionen abgeschlossenen Verträgen ist die Riester-Rente ein Erfolgsmodell der individuellen Altersvorsorge. Sie gilt als ein solides Produkt um sein Alter finanziell sorglos gestalten zu können. Aber sie ist auch für andere Zwecke interessant. Klassisch ist das Informationen zur privaten Altersvorsorge zunächst Beamten und Arbeitnehmern vorbehalten. Sie können aber auch einen nicht geförderten Riester-Vertrag abschließen. Diese Verträge können auch überspart werden, d.h. sie zahlen einen höheren Betrag ein, als für die Altersvorsorge vorgesehen ist.

Vor Abschluss eines solchen Riester Vertrages sollten sie klären, ob dieser als Anlagemöglichkeit interessant ist, denn es bieten nur wenige Gesellschaften entsprechende Policen an. Lassen sie sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten, um das für sie passende Riester-Rente Produkt zu finden.

Informationen und Grundlagen zur »Abgeltungssteuer.