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ACIO-News
März 2017 |
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Inhalt
Experten-Interview
Pflegeversicherung
Rückenschmerzen
Kieferorthopädie
Einbruchdiebstahl
Heilpraktikerleistung |
Sehr geehrte Kunden,
mit diesem Newsletter starten wir in das Jahr 2017 und informieren unter anderem über das Thema Pflegereform 2017 (PSG II), die zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Dazu haben wir eine interessante Expertenmeinung, die Sie kennen sollten.
Ein weiteres Thema ist die Volkskrankheit Nr. 1, der Rückenschmerz. Außerdem gibt es eine neue Vereinbarung zum Patientenschutz bei kieferorthopädischen Behandlungen sowie andere interessante Themen für Sie.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Ihnen...
Ihr ACIO-Team |
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Die Expertenmeinung zur Pflegereform
Dr. med. Jörg A. Zimmermann zur Pflegereform 2017
Unser Interviewpartner Herr Dr. Jörg A. Zimmermann wurde in Freiburg geboren, studierte Medizin und kam über mehrere berufliche Stationen wie München und New York schließlich nach Berlin.
Darüber hinaus erhielt er als Aufsichtsrat in einem börsennotierten Unternehmen tiefere Einblicke in das Thema Pflege und gründete in diesem Sektor ein Dienstleistungsunternehmen. Wir baten ihn um ein Interview zum Thema Pflegereform 2017.
Lesen Sie, wie ein Experte zu der Reform steht.
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Die Änderungen in der Pflegeversicherung
Von der Pflegestufe zum Pflegegrad
Zum 1. Januar diesen Jahres ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten. Unser Interviewpartner Herr Dr. Zimmermann hält die damit verbundenen Änderungen für die erste richtige Reform seit über 20 Jahren.
Dass die Pflegestufen in Pflegegrade geändert wurden, ist vielen bekannt, die Einzelheiten der Reform jedoch sind für einen Großteil der Bevölkerung weniger geläufig.
In jedem Fall sollte man sich mit der Thematik auseinandersetzen, denn Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen - zu jeder Zeit, egal in welchem Alter. Lesetipp!
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Volkskrankheit Nr. 1 Rückenschmerzen
Eine Operation ist nicht die beste Lösung!
Leiden Sie auch unter Rückenschmerzen? Dann geht es Ihnen wie ca. 80 Prozent der Bevölkerung, die ebenfalls mindestens einmal in ihrem Leben Rückenbeschwerden haben.
Erstaunlicherweise trifft es auch diejenigen, die Sport treiben und sich sonst einer guten Gesundheit erfreuen. Um den Ursachen für Rückenschmerzen genauer auf den Grund zu gehen, hat die Bertelsmann Stiftung 2016 dazu eine Untersuchung durchgeführt.
Welche Ergebnisse die Studie hervorbrachte, haben wir für Sie zusammengetragen.
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Neue Vereinbarung zum Patientenschutz
Sind hohe Zuzahlungen bei Zahnspangen Vergangenheit?
Eine Studie über kieferorthopädische Behandlungen und Beratungen kam zu interessanten Ergebnissen: 25 Prozent der Familien, denen eine kieferorthopädische Behandlung ihres Kindes vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden angeraten wird, stimmen dieser Behandlung auch zu.
Das bedeutet für die betroffenen Familien oft hohe Ausgaben für die Gesundheit des Kindes. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass nun eine Vereinbarung mit den Zahnärzten getroffen wurde, die die Beratung in den Vordergrund rücken soll.
Lesen Sie hier mehr über die Vereinbarungen zum Patientenschutz.
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Eingebrochen - und jetzt?
Wer zahlt den Schaden, wie verhält man sich richtig?
Die dunkle Jahreszeit ist die Zeit, in der die Zahl der Einbruchdiebstähle steigt.
Obwohl dies allgemein bekannt ist, machen wir alle uns nicht wirklich Gedanken um das Thema - bis wir selbst betroffen sind. Neben dem rein wirtschaftlichen Schaden ist ein Einbruch natürlich auch psychisch belastend.
Ertappt man den Täter sogar auf frischer Tat, stellt sich dann noch die Frage: Wie verhält man sich jetzt? Versucht man, ihn aufzuhalten? Wir geben Ihnen Tipps für den Fall der Fälle.
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Heilpraktikerleistung für jeden
Sie zahlen Ihre Heilpraktikerleistungen aus eigener Tasche?
Nur die wenigsten gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker. Ohne eine private Zusatzversicherung muss man diese Kosten dann selbst begleichen.
Doch auch wenn der Wunsch nach einer Zusatzversicherung besteht, kommt manchmal ein Vertrag nicht zustande, weil der Antrag nach erfolgter Gesundheitsprüfung vom Versicherer abgelehnt wird.
Wir haben hier eine Lösung gefunden: Keine Gesundheitsprüfung und keine rückwirkende Prüfung, dafür bis zu 420 EUR Leistung im Jahr! Interesse? Rechnen Sie doch gleich einmal durch...
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