Welche Personen sind nicht versicherbar?
Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen und Geisteskranke. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf. Anhaltspunkt für das Vorliegen der Pflegebedürftigkeit ist die Einstufung in die Pflegeklassen III oder IV der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Wird die versicherte Person während des Bestehens der Versicherung dauernd pflegebedürftig oder erkrankt sie an einer Geisteskrankheit, erlischt der Versicherungsschutz. Die Versicherung endet zu diesem Zeitpunkt.
Falls mehrere Personen durch einen Vertrag versichert sind, bleibt die Versicherung bezüglich dieser Personen bestehen.
Der für dauernd pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke seit Vertragsabschluss bzw. Eintritt der Versicherungsunfähigkeit entrichtete Beitrag wird zurückgezahlt.
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