Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann.
Haben Sie einen Anspruch bei ihrem Versicherer angemeldet, zählt der Zeitraum von der Anmeldung bis zum Zugang der
schriftlichen Entscheidung bei der Fristberechnung nicht mit.
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