Umstellung des Kinder-Tarifs - Lexikon Unfallversicherung
 
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Umstellung des Kinder-Tarifs

Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebensjahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versicherungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:


  • Sie zahlen den bisherigen Beitrag, und der Versicherer reduziert die Versicherungssummen entsprechend.
  • Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und der Versicherer berechnet einen entsprechend höheren Beitrag.
  • Über Ihr Wahlrecht wird Sie ihre Versicherung rechtzeitig informieren. Teilen sie ihrem Versicherer das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate nach Erhalt der Information mit, setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.


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