Übergangsleistung - Lexikon Unfallversicherung
 
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Übergangsleistung

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

Voraussetzungen für die Leistung:

Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt

  • nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und
  • ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch um mindestens 50 % beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen bestanden.

    Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt eines Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei dem Versicherer geltend gemacht worden.
Art und Höhe der Leistung

Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.



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