Sofortleistungen bei Schwerverletzungen
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person hat durch einen Unfall eine der folgenden schweren Verletzungen erlitten:
- Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks,
- Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand,
- Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion oder Hirnblutung),
- Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma:
- Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel) oder
- gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen
- Fraktur eines langen Röhrenknochens,
- Fraktur des Beckens,
- Fraktur der Wirbelsäule,
- gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs
- Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 Prozent der Körperoberfläche,
- Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen, bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/20.
Höhe der Leistung
Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.
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