Sofortleistungen bei Schwerverletzungen - Lexikon Unfallversicherung
 
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Sofortleistungen bei Schwerverletzungen

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

Voraussetzungen für die Leistung:

Die versicherte Person hat durch einen Unfall eine der folgenden schweren Verletzungen erlitten:


  • Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks,
  • Amputation mindestens eines ganzen Fußes oder einer ganzen Hand,
  • Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion oder Hirnblutung),
  • Schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma:
    • Fraktur an zwei langen Röhrenknochen (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel) oder
    • gewebezerstörende Schäden an zwei inneren Organen
    oder Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen:
    • Fraktur eines langen Röhrenknochens,
    • Fraktur des Beckens,
    • Fraktur der Wirbelsäule,
    • gewebezerstörender Schaden eines inneren Organs
  • Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 Prozent der Körperoberfläche,
  • Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen, bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/20.

Höhe der Leistung

Die Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt.



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