Anfechtung
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten, bleibt über den gesamten Versicherungszeitraum unberührt.
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Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrumstände anzufechten, bleibt über den gesamten Versicherungszeitraum unberührt.
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