SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft 19 - Sterbegeld Tarif - Sterbegeldversicherung
 
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SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung Tarif SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft 19



SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft

SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft 19
 


SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft 19 - jetzt diese Sterbegeldversicherung direkt im Onlinerechner vergleichen ...


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Kurzübersicht Beispiel 5.000 EUR - Tarif SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft 19

Beitragszahlung unterbrechbar?Nein
Beitragszahlung reduzierbar?Ja
BeitragsgarantieJa, garantierter Beitrag
Höhe garantierte Versicherungssumme?!%versicherungssumme%! EUR
Leistung bei Tod!%versicherungssumme%! EUR + Überschüsse*
Leistung bei Unfalltod2 x !%versicherungssumme%! EUR + Überschüsse*
Beginn Versicherungsschutz?!%beginn%!
Tod im Ausland?!%versicherungssumme%! EUR +Überschüsse +Rückführungskosten
Leistung bei Selbsttötung !%versicherungssumme%! EUR + Überschüsse
Besteht freie Bestatterwahl?Ja
Beitragszahlung bis wann?bis 65. Lebensjahr
Lebenslanger Versicherungsschutz?Ja
ÜberschussverwendungErhöhung der Auszahlung
Steuerlast?Einkommenssteuerfrei, ggf. Erbschaftssteuer
Schonvermögen?Ja
Abschluss für Dritte?Ja
verpfändbar?Ja
Tarife mit Gesundheitsfragen?Nein
Voller Leistungsanspruch ab wann?nach 36 Monaten
Leistung bei Tod während der Wartezeit?Rückzahlung der Beiträge oder anteilige Versicherungssumme, wenn höher


Wir haben in unserem Onlinerechner den Tarif der SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft verschiedenen hochwertigen Top-Tarifen anderer Anbieter gegenüber gestellt. Da wir als freier Makler an keine Gesellschaften gebunden sind, haben wir einen umfangreichen Vergleich durchgeführt. Auf diese unabhängigen Empfehlungen zur Sterbegeldversicherung der SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft können Sie bauen.


Unser Onlinevergleich hilft Ihnen, sich über die Leistungen des Tarifs SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft 19 zu informieren und die perfekte Absicherung zu finden. Nutzen Sie unseren übersichtlichen Tarif-Vergleich. Einfach und gratis online vergleichen und abschließen.



Fragen & Antworten Beispiel 5.000 EUR - Tarif SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft 19









Wie entwickeln sich die Beiträge mit steigendem Alter?




Kann die Beitragszahlung unterbrochen oder vorzeitig beendet werden?

Nein, eine vorübergehende oder vollständige Unterbrechung der Beitragszahlung ist nicht möglich.

Kann die Beitragszahlung reduziert werden, wenn dies aus finanziellen Gründen nötig wird?

Ja, eine direkte Reduzierung des Beitrags ist nicht möglich, aber man kann die Versicherungssumme reduzieren und somit reduziert sich auch der zu zahlende Beitrag. Für die reduzierte oder gekündigte Teilsumme bekommt man den Rückkaufwert ausgezahlt.

Ist der zu zahlende Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert ?

Ja, die Beiträge sind garantiert. 



Wie hoch ist die garantierte Versicherungssumme?

Ihre garantierte Versicherungssumme beträgt !%versicherungssumme%! EUR

Welche Leistung wird bei Tod ausgezahlt?

!%versicherungssumme%! EUR + Überschüsse*

Die Höhe der Überschüsse hängt von zwei wesentlichen Punkten ab:

  • 1. Zinsentwicklung während der Versicherungsdauer
  • 2. Laufzeit des Vertrages bis zum Lebensende des Versicherten

Eine klassische Lebensversicherung läuft bis zu einem festgelegten Zeitpunkt, z.B. dem 65. Lebensjahr des Versicherten und kommt dann zur Auszahlung. Zu diesem bereits vorher bekannten Zeitpunkt kann die Vertragslaufzeit und daher auch der Überschussanteil berechnet werden.

Die Einzahlungen in Sterbegeldversicherungen verzinsen sich bis zu dem Monat, in dem der Versicherte verstirbtDieses Ereignis kann z.B. unfallbedingt nur wenige Monate oder auch erst Jahrzehnte nach Vertragsabschluss eintreten, daher kann die Höhe der Überschussbeteiligung nicht vorher garantiert werden.

Während der Vertragslaufzeit erhalten Sie dafür jedes Jahr eine Wertbestätigung, der Sie die aktuellen Überschüsse entnehmen können. Die Verträge verzinsen sich mindestens zu dem vom Gesetzgeber festgesetzten Garantiezins.

Weitere Details und Angaben zu den vom Versicherer nicht garantierten Überschussprognosen erhalten Sie von unseren Spezialisten: Tel.: 0551 900 378 612



Wird die Versicherungssumme erhöht, wenn der Tod durch einen Unfall eintritt?

Ja, die Versicherungssumme verdoppelt sich, wenn die versicherte Person vor Vollendung des 65. Lebensjahrs unfallbedingt verstirbt und den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß bezahlt hat.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt sofort, frühestens aber zu dem von Ihnen beantragten und im Versicherungsschein genannten Beginnzeitpunkt, z.B. !%beginn%!

Welche Leistung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person im Ausland verstirbt?

Die Solidar  zahlt immer die selben Leistungen, ungeachtet dessen, ob der Todesfall im Ausland oder in Deutschland eingetreten ist. Die Kosten für eine Rückführung aus dem Ausland sind mitversichert.

Welche Leistung wird ausgezahlt bei Selbsttötung der versicherten Person?

Verstirbt die versicherte Person durch vorsätzliche Selbsttötung drei Jahre nach Abschluss des Vertrages, zahlt die Solidar die volle Versicherungsleistung aus. Vor Ablauf der drei Jahre besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn nachgewiesen wird, dass die Tat in einem der freien Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Die Leistung wird dann im Umfang der Leistungsstaffel ausgezahlt.

Kann der Bestatter frei gewählt werden?

Ja, das Bestattungsinstitut kann frei gewählt werden.

Wie lange ist der Beitrag zu bezahlen?

Die Beitragszahlung für Ihren Vertrag endet bei Vollendung Ihres 65. Lebensjahres, danach läuft Ihre Versicherung beitragsfrei weiter.

Besteht der Versicherungsschutz auch dann weiter, wenn der Vertrag ausfinanziert ist und die Beitragszahlung geendet hat?

Ja, der Versicherungsschutz besteht lebenslang. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Beginnzeitpunkt und endet wenn die versicherte Person stirbt.

Wie werden die während der Versicherungsdauer erwirtschafteten Überschüsse verwendet?

Die vereinbarte Versicherungsleistung in Höhe von !%versicherungssumme%! EUR wird durch die während der Versicherungsdauer erwirtschafteten Überschüsse aufgestockt. Die zur Auszahlung kommende Gesamtleistung ist daher höher als die reine garantierte Versicherungssumme.

Ist die garantierte Versicherungssumme auch bei Insolvenz des Versicherers garantiert?

Ja, die Solidar ist eine Sterbekasse und gehört der strengen BaFin-Regulierung (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) an. Bei Insolvenz der Solidar ist die garantierte Versicherungsleistung geschützt und kann aufgrund der BaFin-Regulierung an den Berechtigen ausgezahlt werden.

Ist die Versicherungsleistung steuerpflichtig?

Die Versicherungsleistung einer Sterbegeldversicherung ist einkommensteuerfrei. Die Versicherungsleistung ist erbschaftsteuerpflichtig wenn es sich um eine Schenkung handelt. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine andere als die versicherte Person mit der Auszahlungsleistung bedacht wird. Es empfiehlt sich daher, sich selbst als bezugsberechtigt einzusetzen und die Verwendung des Geldes testamentarisch zu regeln.

Kann ich die Versicherung behalten oder muss das angesparte Kapital aufgebraucht werden, wenn ich ein Pflegefall werde?

Ja, Sie können Ihre Sterbegeldversicherung auch in einer wirtschaftlichen Notsituation behalten, da diese dem Schonvermögen angehört. Sie dient der Absicherung der Kosten für eine angemessenen Beerdigung.

Kann die Sterbegeldversicherung auch für eine andere Person abgeschlossen werden?

Ja, Sie können einen Vertrag auch für eine andere Person abschließen, diese muss aber mit unterschreiben.

Ist die Sterbegeldversicherung verpfändbar oder abtretbar?

Die Sterbegeldversicherung kann an Dritte verpfändet oder abgetreten werden.

Wie werden die während der Versicherungsdauer erwirtschafteten Überschüsse bei Reduzierung des von Ihnen zu zahlenden Beitrags verwendet?




Welche Bewertung hat der Tarif in der letzten Stiftung Warentest (Finanztest) erhalten?




Besteht eine Mindestversicherungsdauer?




Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?




Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?




Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?




Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?




Gilt der Versicherungsschutz weltweit?




Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Nein, der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen im Antrag.

Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?




Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?




Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?




Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?




Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit für Leistungserstattungen?




Wie lange dauert die besondere Wartezeit für Leistungserstattungen?




Kann der Erlass der Wartezeiten beantragt werden?




Ab wann wird die Versicherungssumme in voller Höhe ausgezahlt?

Der Versicherungsschutz kann ohne Gesundheitsprüfung beantragt und auch noch von schwerkranken Menschen abgeschlossen werden, daher erfolgt die Auszahlung der vollen Versicherungssumme erst nach Ablauf einer Wartezeit von 36 Monaten.

Welche Leistung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person während der Wartezeit verstirbt?

Verstirbt die versicherte Person während der Wartezeit von 36 Monaten, erstattet die Solidar die Versicherungssumme nach einer Leistungsstaffel:

  •   1. -  6. Monat: keine Rückzahlung
  •   7. - 12. Monat: Rückerstattung der gezahlten Beiträge
  • 13. - 24. Monat: 1/3 der Versicherungssumme, mind. jedoch die gezahlten Beiträge
  • 25. - 36. Monat: 2/3 der Versicherungssumme mind. jedoch die gezahlten Beiträge


Welche Leistung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person während der Wartezeit unfallbedingt verstirbt?

Verstirbt die versicherte Person vor Vollendung des 65. Lebensjahres und während der Wartezeit von 36 Monaten an den Folgen eines Unfalls, den sie nach Beginn der Versicherung erlitten hat, zahlt die Solidar auch während der Wartezeit die doppelte Versicherungssumme aus. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres wird bei Unfalltod während der Wartezeit die volle reguläre Versicherungssumme ausgezahlt.


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