Rechtsschutzversicherung - Privat Straf- Rechtsschutz
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Rechtsschutzversicherung > Privat Straf
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Straf- Rechtsschutz

Straf-Rechtsschutz ist ein sensibles Thema, bei dem zwischen fahrlässigem Vergehen und vorsätzlichem Verbrechen unterschieden wird.


Auch kann eine einmal erteilte Kostenübernahmeerklärung zurückgezogen werden, so dass der Versicherungsschutz auch rückwirkend entfällt, wenn während der gerichtlichen Verhandlung festgestellt wird, dass Sie die Ihnen vorgeworfene Tat vorsätzlich begangen haben.


Versicherungsschutz besteht nur bei fahrlässig begangenen Delikten, niemals bei vorsätzlichen Straftaten.


verkehrsrechtliche Delikte


  • Sind im Umfang der Privat-Rechtsschutzversicherung für Selbständige nicht enthalten.

sonstige Delikte


Bei allen anderen strafrechtlichen Verfahren ist der Versicherungsschutz von Anfang an nur auf fahrlässig begehbare Taten beschränkt. Lautet die Anklage auf eine ausschließlich vorsätzlich begehbare Tat wie z.B. Mord, Raub, Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug etc. wird kein Versicherungsschutz gewährt.


Es gibt aber auch dann keinen rückwirkenden Versicherungsschutz, wenn es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, oder wenn das Verfahren eingestellt wird.


Versicherungsschutz besteht bei fahrlässig begangenen Taten:


  • Beim Verlassen eines Raumes wird im Büro eine brennende Kerze vergessen, das Mobiliar fängt an zu brennen. Infolge dessen wird gegen Sie wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt.

  • Sie besitzen eine Firma und einer Ihrer Mitarbeiter erleidet einen Arbeitsunfall. Gegen Sie wird der Verdacht erhoben, dass Sie die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten haben und ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wird eingeleitet.

Versicherungsschutz besteht vorerst bei Taten, die sowohl fahrlässig wie auch vorsätzlich begangen werden können so lange wie Ihnen nur fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird und so lange es nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz kommt.


Körperverletzung in Folge einer Auseinandersetzung


Hier sind verschiedene Varianten denkbar:

  • Anklage wegen Vorsatz, Verurteilung wegen Vorsatz
    Es besteht zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz

  • Anklage wegen Vorsätzlichkeit, Verurteilung wegen Fahrlässigkeit
    Es besteht die gesamte Zeit über Versicherungsschutz

  • Anklage wegen Vorsatz, Verurteilung wegen Fahrlässigkeit
    Anfänglich besteht kein Versicherungsschutz, dieser wird aber rückwirkend gewährt

  • Anklage wegen Fahrlässigkeit, Verurteilung wegen Fahrlässigkeit
    Es besteht die gesamte Zeit über Versicherungsschutz

  • Anklage wegen Fahrlässigkeit, später erfolgt eine Verurteilung wegen Vorsatz Versicherungsschutz und Kostenübernahme bestehen so lange, bis sich der Vorwurf von Fahrlässigkeit auf Vorsätzlichkeit ändert, ab diesem Zeitpunkt sind die Kosten selbst zu tragen.

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal