Schadenersatzrechtsschutz
Hilft Ihnen dabei, Ihre eigenen Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Schädiger oder dessen Versicherer durchzusetzen, unabhängig davon, ob Sie diese gegen eine Privatperson, eine Firma, das Land, den Bund oder gegen eine öffentlich rechtliche Einrichtung geltend machen wollen. Versicherungsschutz besteht bei:
Personenschäden
- Sie werden von einem fremden Hund gebissen, es fallen Arzt und Krankenhauskosten an.
- Sie gehen spazieren, fallen in eine Baugrube weil diese nicht ausreichend gesichert war, erleiden einen komplizierten Knochenbruch und wollen Rentenansprüche wegen zeitweise Arbeitsunfähigkeit geltend machen.
- Ihre Hinterbliebenen wollen Versorgungsansprüche gegen den Schädiger geltend machen.
Sachschäden
- Ein Autofahrer war etwas zu schnell unterwegs und hat bei einem Ausweichmanöver Ihre am Straßenrand stehenden Fahrräder beschädigt, ist aber über die Schäden am eigenen Wagen so aufgebracht, dass er gar nicht daran denkt, Ihnen jetzt auch noch Geld für Ihre kaputten Räder zu bezahlen.
Vermögensschäden
- Sie wurden als Fußgänger von einem Auto angefahren und wollen Ihre Rechte geltend machen wegen Verdienstausfall und Schmerzensgeld oder entgangenem Umsatz.
Achtung:
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Schadenersatzrechtsschutzversicherung gegen Sie gerichtete Schadenersatzansprüche abzuwehren oder auf deren Richtigkeit zu überprüfen, hierzu benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung.