Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Den Vertragsrechtsschutz können Sie dann in Anspruch nehmen, wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens und dinglichen Rechten an beweglichen Sachen geltend machen oder abwehren müssen.
- Kaufverträge (z.B. Ihre teure neue Digitalkamera ist nicht in Ordnung)
- Werk- (Reparatur)verträge (trotz mehrmaliger Reparatur funktioniert Ihre Waschmaschine nicht und der Händler weigert sich, diese zurückzunehmen)
- Dienst-, Beförderungsverträge
- Darlehensverträge
- Reiseverträge
Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht hat in den einzelnen Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung unterschiedliche Leistungsinhalte.
Im Privatbereich bezieht sich der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht auch auf Streitigkeiten und Auseinandersetzungen die sich im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen ergeben, wobei jedoch keine Kostenübernahme bei Klagen gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer gewährt wird.
Das Sachenrecht beinhaltet die sogenannten dinglichen oder absoluten Rechte an beweglichen Sachen. Das umfassendste Sachenrecht ist z.B. das Eigentumsrecht, daneben gibt es auch das Besitzrecht und sogenannte Nutzungs- und Verwertungsrechte.