Rechtsschutzversicherung - Privat Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
 
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Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Wenn Sie sich wegen eines mit einem Buß- oder Verwarngeldes zu belegenden Verfahrens verteidigen müssen, erhalten Sie Versicherungsschutz durch den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz wird ebenfalls zwischen fahrlässig und vorsätzlich begangenen Taten unterschieden.


Eine einmal erteilte Kostenübernahmeerklärung kann zurückgezogen werden, so dass der Versicherungsschutz auch rückwirkend entfällt, wenn während der gerichtlichen Verhandlung festgestellt wird, dass Sie die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen haben.


verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit


  • ist im Umfang der Privat Rechtsschutzversicherung für Selbständige nicht enthalten

sonstige Ordnungswidrigkeit


Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz gewährt bei sonstigen Verstößen auch dann Versicherungsschutz, wenn es um die Verteidigung gegen den Vorwurf einer nur vorsätzlich begehbaren Ordnungswidrigkeit geht.


Eine sonstige Ordnungswidrigkeit ist beispielsweise


  • Ein Verstoß gegen Umweltschutzauflagen, wenn Sie z.B. Ihre Gartenabfälle im Wald entsorgen wollen.

Wird während des gerichtlichen Verfahrens festgestellt, dass Sie die Tat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und vom Versicherer bereits erstattet Kosten sind an den Versicherer zurückzuzahlen.

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