Rechtsschutzversicherung - Privat Disziplinar- und Standesrechtsschutz
 
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Disziplinar- und Standesrechtsschutz

Das Disziplinarrecht ahndet dienstliche Verfehlungen bei Beamten, Wehrpflichtigen und Berufssoldaten. Dieser Baustein kann bei der Versicherungsart Privat-Rechtsschutz für Selbständige nur dem Partner des Selbständigen dienen.


Das Standesrecht ahndet die Verletzung von Berufs- und Standespflichten bestimmter Berufsgruppen z.B. bei Steuerberatern, Rechtsanwälten, Ärzten und Apothekern.


Beispiel Disziplinarrecht:


Diesen Rechtsschutz können Sie dann in Anspruch nehmen, wenn Ihnen z.B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.


Beispiel Standesrecht:


Ein Arzt möchte seinen Bekanntheitsgrad steigern und schaltet in der Zeitung Anzeigen. Er erhält ein Standesrechtsverfahren der Ärztekammer wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot.

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