Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben.
Zurück zur Lexikon Startseite