Schadenersatz-Rechtsschutz - Lexikon Rechtsschutzversicherung
 
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Schadenersatz-Rechtsschutz

Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.



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