Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - Lexikon Rechtsschutzversicherung
 
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Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes in familien-, lebenspartnerschafts- und erbrechtlichen Angelegenheiten, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängen.



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