Wohnungsrechtsschutz und Grundstücksrechtsschutz
 
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Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Diese Versicherung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Haus-, Wohnungs-und Grundstückseigentümer oder als Mieter oder Pächter geltend machen müssen. Beachten Sie, dass beim Grundstücks- und Mietrechtsschutz die jeweils betreffende Eigenschaft gesondert zu versichern ist, also Selbstnutzung und/oder Vermietung.


Versicherungsschutz haben Sie jeweils in der Eigenschaft, die Sie im Antrag angeben ist.


Als Mieter haben Sie Rechtsschutz z.B.


  • bei Mieterhöhungen
  • bei Streit um die Betriebskosten, Mietvorauszahlungen
  • bei Streit um Renovierungsumfänge
  • bei Streit wegen Kündigung

als Vermieter:


  • Ihr Mieter zahlt nicht mehr
  • Ihr Mieter weigert sich, trotz Kündigung die Wohnung zu verlassen

Was ist nicht bei der Mieterrechtsschutz versichert?


Kein Versicherungsschutz besteht u.a. in Zusammenhang mit:


  • dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes,

  • der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet, oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,

  • der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet, oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,

  • der Finanzierung der genannten Vorhaben,

  • der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt,

  • Enteignungs-, Planfeststellungs-, und Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten

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