Rechtsschutzversicherung - Leistung Steuerrechtsschutz vor Gerichten
 
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Wenn um die Höhe der Steuern im privaten Lebensbereich, bei der Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten, landforstwirtschaftlicher Tätigkeiten oder im Verkehrsbereich gestritten wird, können Sie den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten in Anspruch nehmen. Damit werden Ihre rechtlichen Interessen bei deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrgenommen.


Der Versicherungsschutz greift erst ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung, wenn Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, werden die Kosten hierfür nicht übernommen.


In den einzelnen Arten der Rechtsschutzversicherung hat der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten verschiedene Leistungsinhalte.


Der Versicherungsschutz im privaten und beruflichen Bereich bezieht sich auf alle Steuerarten wie z.B. Einkommensteuer, Vermögenssteuer, Lohnsteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer


  • Das Finanzamt erkennt die in Ihrer Steuererklärung geltend gemachten Sonderausgaben nicht an. Ihr erfolgter Einspruch blieb erfolglos und es kommt zu einem Prozess.

Beim Verkehrsrechtsschutz geht es um die Kraftfahrzeugsteuer


  • Das Finanzamt verweigert die Anerkennung Ihres nachgerüsteten Fahrzeuges als "schadstoffarm"

Sind Sie als Selbstständiger bzw. Unternehmer versichert, so sind Sie bei Versicherungsfällen geschützt, die mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, wenn z.B. Betriebsausgaben dem Grund oder der Höhe nach nicht anerkannt werden.


Im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz besteht Versicherungsschutz für Steuern und Abgaben die das versicherte Gebäude, das Grundstück oder Wohnung betreffen.


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