Rechtsschutzversicherung - Leistung Schadenersatzrechtsschutz
 
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Schadenersatzrechtsschutz

Der Schadenersatzrechtsschutz ist Ihnen behilflich Ihre eigenen Ansprüche gegen einen Schädiger gerichtlich durchzusetzen. Hierbei ist es nicht relevant ob sich die Schadenersatzforderung gegen eine private Person, eine Firma, den Bund oder eine öffentliche Institution richtet. Der Versicherungsschutz umfasst folgende Schäden:


Personenschäden


  • Ein fremder Hund beißt Sie und es fallen Arzt- und Krankenhauskosten an
  • Sie fallen beim Spaziergang in eine nicht ausreichend gesicherte Baugrube, erleiden einen komplizierten Knochenbruch und wollen aufgrund vorübergehender Arbeitsunfähigkeit Rentenansprüche geltend machen.
  • Ihre Hinterbliebenen wollen gegen einen Schädiger Versorgungsansprüche geltend machen.

Sachschäden


  • Nach einem Autounfall geht es um die Erstattung von Reparaturkosten, Wiederherstellungskosten, im Zusammenhang mit Wertgutachten anfallende Gutachterkosten, Ansprüche wegen Wertminderungsausgleich.

Vermögensschäden


  • Aufgrund eines Verkehrsunfalls haben Sie sich einen Mietwagen genommen und die gegnerische Versicherung verweigert die Kostenübernahme.
  • Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen Schadenersatzansprüche wegen Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder entgangenem Umsatz geltend machen.

Als Selbstständiger sind sie nach entsprechendem Vertragsabschluß bei Versicherungsfällen, die mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit in Zusammenhang stehen auch geschützt.


Beispiel: Sie erhalten eine Warenlieferung. Der Auslieferer beschädigt einen Teil Ihrer Einrichtung, dennoch weigert sich der Lieferant, den Schaden zu ersetzen, da dies Sache des Auslieferers sei.


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