Rechtsschutzversicherung - Leistung Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
 
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz können Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihnen wegen eines verkehrsrechtlichen oder anderen Verstoßes ein Buß- oder Verwarngeld droht.


Bei verkehrsrechtlichen Verstößen besteht auch dann Versicherungsschutz wenn Ihnen eine vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird:


Zum Beispiel:


  • ein Verstoß gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung
  • ein Rotlichtverstoß
  • Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Bei allen sonstigen Verstößen wird vorerst Versicherungsschutz geboten, wenn der Vorwurf besteht eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.


Zu Beispiel:


  • Ein Verstoß gegen Auflagen zum Umweltschutz. Wenn Sie zum Beispiel Müll im Wald abladen wollen.

Wenn sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass Sie die Tat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und bereits geleistete Zahlungen sind an den Versicherer zurückzuzahlen.


Ausschlüsse:


Auseinandersetzungen wegen Verstoßes gegen Halte- oder Parkverbote sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


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