Rechtsschutzversicherung - Fahrer Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
 
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten im Verkehrsbereich, wenn um die Höhe der Steuern gestritten wird.


Der Versicherungsschutz greift, wie der Name schon sagt, erst vor Gerichten, also ab Klageerhebung, nicht aber wenn Sie anwaltlichen Rat im Rahmen des außergerichtlichen Widerspruchsverfahrens in Anspruch nehmen wollen.


Der Steuerrechtsschutz vor Gerichten hat in den einzelnen Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung unterschiedliche Leistungsinhalte.


Im Fahrerrechtsschutz kommt er eher selten zum Tragen, da diese Gruppe von Versicherungsnehmern ja kein eigenes Fahrzeug besitzt. Der Steuerrechtschutz vor Gerichten kann dann relevant werden, wenn Sie ein Fahrzeug erwerben und sich der Vertrag im Rahmen der Vorsorgeversicherung umwandelt.

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