Zuzahlung
In der gesetzlichen Krankenkasse müssen die Versicherten in einigen Bereich Zuzahlungen tätigen, z.B. bei Arznei- und Verbandmittel, Zahnersatz, für Krankentransporte, für die ersten 14 Tage einer stationären Heilbehandlung, bei Kuren und Heilmitteln. Im Rahmen der Härtefallregel können Versicherte mit geringem Einkommen von den ganz oder teilweise befreit werden.
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