Zucker - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Zucker

Als Zucker wird volkstümlich der Diabetes mellitus bezeichnet. Die Zuckerkrankheit ist eine chronische Störung des Zuckerstoffwechsels, die durch einen Mangel des Hormons Insulin hervorgerufen wird. Dadurch kommt es zu einem erhöhten Zuckergehalt des Blutes. Dies führt auf Dauer zu Veränderungen der Blutgefaße und kann bei Nichtbehandlung der Krankheit zu Spätschäden wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Erblinden und Nierenversagen führen.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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