Weltgeltung
In der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Regel auf Heilbehandlung in Europa. Bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland besteht während des ersten Monats auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muß der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann, längstens aber für weitere 2 Monate.
In der Krankentagegeldversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Regel auf Deutschland. Bei Aufenthalt im europäischen Ausland wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld in vollem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen, stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.
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