Weiterversicherung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Weiterversicherung

Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Beschäftigter bei den gesetzlichen Krankenkassen (AOK, BKK, IKK) endet automatisch mit dem Ende der Versicherungspflicht. Die Versicherten können jedoch eine freiwillige Weiterversicherung beantragen. Voraussetzung dafür ist: Sie waren in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor Ende der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate versichert. Die Weiterführung muss der Kasse innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht angezeigt werden.


Die Mitgliedschaft von Personen, deren Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze erlischt, endet nur dann, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt. Wird diese Frist versäumt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort, sofern die oben genannten Voraussetzungen (Vorversicherungszeiten) erfüllt sind. Bei Ersatzkassen endet die Mitgliedschaft beim Ausscheiden aus der Versicherungspflicht generell nur dann, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit seinen Austritt erklärt.



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