TEP - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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TEP

TEP ist die Abkürzung für Totalendoprothese und bezeichnet eine Prothese, die zum Ersatz eines ganzen Gelenks (beide Gelenkteile) dient.


Eine Vorerkrankung, die den Einsatz einer TEP erforderlich macht, führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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