Taubstummheit - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Taubstummheit

Als Taubstummheit (Surdomutitas) wird ein fehlender Spracherwerb bzw. ein Sprachverlust trotz intaktem Sprechapparat bezeichnet. Eine angeborene oder in früher Kindheit erworbene Taubheit kann zur Taubstummheit führen.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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