Stupor - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Stupor

Als Stupor wird ein Erstarrungszustand des ganzen Körpers bezeichnet, bei dem keine körperlichen oder psychischen Aktivitäten erkennbar sind, obwohl der Betroffene bei wachem Bewußtsein ist. Der Stupor tritt meist bei einer schweren psychischen Erkrankung auf.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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