Stenocardie - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Stenocardie

Als Stenocardie (Angina pectoris) bezeichnet man anfallartig auftretende Schmerzen im Brustkorb infolge einer Erkrankung der Herzkranzgefaße, die Stenocardie gilt prinzipiell als Vorbotin eines Herzinfarkts.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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