Sonderkündigungsrecht für GKV-Versicherte
Durch das GKV-Neuordnungsgesetz gibt es ab 1.7.1997 für alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Kündigung ist zum Ende des auf den Tag des Inkrafttretens der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats möglich.
Beispiel:
Beitragssatzerhöhung ab dem 01.01.2002
Kündigungsfrist 01.01. bis 31.01.2002
Ende der Mitgliedschaft am 30.02.2002
Beginn bei der PKK (oder Kassenwechsel) zum 01.03.2002
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