Sitzlandprinzip - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Sitzlandprinzip

Alle Versicherungsunternehmen mit Sitz innerhalb der europäischen Union erhalten die Genehmigung für ihre Geschäftstätigkeit nur noch von jeweils einer Aufsichtsbehörde, nämlich der Aufsichtsbehörde ihres Herkunftslandes. Mit dieser Genehmigung - dem sogenannten "europäischen Paß" - können sie in allen Mitgliederstaaten das Versicherungsgeschäft betreiben.


Die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde wacht über die Wahrung der Belange der Versicherten. Dies erfolgt im wesentlichen dadurch, dass gegen "unerwünschte Entwicklungen" im Versicherungswesen vorgegangen wird (sogenannte "Mißbrauchsaufsicht").



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