Schutzimpfungen
Die PKV befürwortet Schutzimpfungen, die von der ärztlichen Wissenschaft als notwendig und ungefährlich angesehen werden. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass Versicherungsschutz auch für ambulante und nicht nur für stationäre Heilbehandlung besteht. Anderweitige Ansprüche auf Schutzimpfungen müssen von den Versicherten vorrangig genutzt werden.
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