Schlaganfall - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Schlaganfall

Der Schlaganfall (Hirnschlag) wird meist durch das Platzen eines Gefaßes im Gehirn oder durch den Verschluss eines Blutgefaßes bzw. durch ein Blutgerinnsel ausgelöst. Dadurch kommt es zu zentralnervösen Störungen wie Bewusstlosigkeit, Lähmungen, Sprach- und Sehstörungen. Je nach Schwere des Schlaganfalls können sich die Krankheitserscheinungen zum Teil oder aber auch gänzlich wieder zurückbilden. In schweren Fällen tritt jedoch der Tod ein. Ursache eines Schlaganfalls sind u.a. Arteriosklerose oder Gefaßfehlbildungen.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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