Re-Infarkt
Als Re-Infarkt bezeichnet man das erneute Auftreten eines Herzinfarktes.
Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.
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Als Re-Infarkt bezeichnet man das erneute Auftreten eines Herzinfarktes.
Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.
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