Querschnittlähmung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Querschnittlähmung

Eine Querschnittlähmung entsteht durch die unvollständige oder vollständige Schädigung des Rückenmarks. In Abhängigkeit von der Lage der Rückenmarksverletzung kann eine Lähmung der Rumpf- und Beinmuskulatur, eine Lähmung auch an den Armen, sowie der Verlust des Empfindungsvermögens für Berührung, Schmerz, Temperaturen und Lagesinn auftreten. Außerdem sind Darm-, Blasen- und Sexualfunktion gestört. Ursache einer Querschnittlähmung können Unfälle mit Verletzung der Wirbelsäule, Tumore oder verschiedene Erkrankungen sein.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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