Psychose - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Psychose

Eine Psychose ist eine psychische Störung, die durch eine veränderte Wahrnehmung (z.B. Wahnerleben, Realitätsverlust) gekennzeichnet ist.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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