Polyzythämie - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Polyzythämie

Als Polyzythämie wird eine bösartige Erkrankung des Knochenmarks bezeichnet, die meist ab dem 60. Lebensjahr auftritt. Charakteristisch ist eine unkontrollierte Neubildung von Blutkörperchen und Blutplättchen durch einen genetischen Defekt. Symptome der Erkrankung sind u.a. Schwindel, Ohrensausen, Nasenbluten, Sehstörungen und Kopfschmerzen als Folge des erhöhten Blutdrucks (Hypertonie) und Durchblutungsstörungen. Es können Thrombosen (Blutgerinnsel), Infarkte (Herz, Gehirn), Nierenschädigung und Darmblutungen auftreten.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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