Paraparese
Als Paraparese wird die unvollständige Lähmung zweier symetrischer Extremitäten bezeichnet.
Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.
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Als Paraparese wird die unvollständige Lähmung zweier symetrischer Extremitäten bezeichnet.
Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.
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