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Neugeborene

Während nach dem alten Pflegesatzrecht die Unterbringungskosten des gesunden Säuglings mit dem für die Versorgung der Mutter berechneten Pflegesatz abgegolten waren, sind in der Bundespflegesatzverordnung/BPflV 1995 für die Versorgung des Neugeborenen ausdrücklich gesonderte Fallpauschalen ausgewiesen. Krankenanstalten außerhalb der Bundespflegesatzverordnung ist es freigestellt, wie die Kosten für den gesunden Säugling berechnet werden.



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