Nachtpflege
Wünscht eine pflegebedürftige Person, möglichst lange in den eigenen vier Wänden zu wohnen, besteht die Möglichkeit einer Nachtpflege. Sie können tagsüber in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung verbleiben, die Nacht können sie in ein einer Pflegeeinrichtung verbringen. Die Nachtpflege ist insbesondere für Patienten mit einem veränderten Tag- und Nachtrhythmus interessant: Wenn nachts ein erhöhter Pflege- und Betreuungsbedarf vorliegt, können Sie diese Zeit in einer Einrichtung der Nachtpflege betreut werden. Die Nachtpflege gilt als teilstationäre Unterbringung.
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