Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist das sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung. Der MDK nimmt Aufgaben der Begutachtung und Beratung für den Bereich der Pflege- und der Krankenkasse wahr.


Die Aufgaben des MDK für die gesetzliche Krankenkasse sind im § 275 SGB V geregelt. Darunter fallen unter anderem:

  • Die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
  • Verordnung von Arznei-, Verbands-, Heil-, und Hilfsmitteln
  • Notwendigkeit, Art und Umfang von Rehaleistungen
  • Notwendigkeit und Dauer von Krankenhausbehandlung
  • Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege

Die Begutachtung im Bereich der Pflegeversicherung ist im § 18 SGB XI vorgesehen. Die Aufgaben des MDK im Bereich der Pflegeversicherung sind unter Anderem:

  • Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • Empfehlung der Pflegestufen
  • Das Vorschlagen von Reha- und Präventionsmaßnahmen.
  • Art und Umfang von Pflegeleistungen
  • Empfehlung eines Pflegeplans

Die Mitarbeiter des MDK sind Ärzte oder besonders qualifizierte und erfahrene Pflegefachkräfte.



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