Lungenvenenfehleinmündung - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Lungenvenenfehleinmündung

Die Lungenvenenfehleinmündung ist ein angeborener Herzfehler, bei dem sämtliche Lungenvenen keinen Anschluss an den linken Vorhof besitzen.


Eine solche Vorerkrankung führt zur Ablehnung des Krankenversicherungsantrags.



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