Leistungsquote - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Leistungsquote

Definition:


(Schadenaufwand + Beträge gem. § 12a VAG + Zuführung zur erfolgsabhängigen RfB + Zuführung zur poolrelevanten RfB) x 100 / verdiente Bruttobeiträge


Aussage:


Wie viel erhält der Versicherte in der PKV von seinen bezahlten Beiträgen - direkt oder indirekt - wieder zurück?

  • Diese Kennzahl berücksichtigt im Zähler neben den gegenwärtigen Erstattungsleistungen auch die künftigen Leistungen im Sinne des Vorsorgeaufwands (Zähler "Überschussverwendungsquote"). Sie trägt damit insbesondere auch der Bedeutung von § 12a VAG Rechnung.
  • Die Leistungsquote eignet sich vor allem zur Darstellung der Leistungsfähigkeit der PKV im Verhältnis zur GKV.


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