Kündigungsrücknahme - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Kündigungsrücknahme

Hat der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und will er diese Kündigung rückgängig machen, kann er einen Antrag auf Kündigungsrücknahme stellen. Voraussetzung dafür ist: Der Antrag geht dem Versicherer noch vor dem Zeitpunkt zu, zu dem die Kündigung wirksam wird. Nach diesem Zeitpunkt ist ein Antrag auf Wiederinkraftsetzung zu stellen, wenn der Wunsch nach Wiederherstellung des Vertragsverhältnisses besteht.


Der Kündigungsrücknahmeantrag kann sich auch auf Vertragsteile beschränken, er muss nicht den gesamten Vertrag umfassen. In diesem Antrag hat der Versicherungsnehmer eine Erklärung zu den Gesundheitsfragen abzugeben. Eine Bindefrist, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht, wird nicht vereinbart.


Für den Antrag auf Kündigungsrücknahme gelten die gleichen Rechtsnormen wie für den normalen Versicherungsantrag. Das heißt: Das gekündigte Versicherungsverhältnis lebt erst dann wieder auf, wenn der Versicherer den Antrag auf Kündigungsrücknahme angenommen hat. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann der Versicherer entscheiden, ob er den Antrag annehmen oder ablehnen will.



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