Krankenkassen - Lexikon Krankenversicherung - Private und Gesetzliche
 
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Krankenkassen

Organisationsform


Die gesetzliche Krankenversicherung wird von besonderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Krankenkassen, durchgeführt. Sie gliedert sich in verschiedene Kassenarten. Diese organisatorische Gliederung beruht darauf, daßbei Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung die bereits bestehenden Selbsthilfeeinrichtungen nicht beseitigt, sondern in das System der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden sollten. Es gibt folgende Kassenarten:

  • Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
  • BKK (Betriebskrankenkassen)
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Ersatzkassen
  • Bundesknappschaft
  • See-Krankenkasse
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen

Jede Krankenkasse hat eine eigene Selbstverwaltung. Die starre Versichertenzuweisung ist seit dem 1.1.1996 durch ein umfassendes Kassenwahlrecht abgelöst worden.


Die einzelnen Krankenkassenarten bilden Landesverbände. Die jeweiligen Landesverbände sind in einem Bundesverband organisiert, so gibt es z. B. den Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK), den Arbeiter-Ersatzkassenverband (AEV), den AOK-Bundesverband, den BKK-Bundesverband und den IKK-Bundesverband. Die Anschriften sind bei der jeweiligen Kassenart genannt.



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