Krankenhaus
Versicherte in der PKK haben grundsätzlich die freie Krankenhauswahl. Sie können zwischen öffentliche und privaten Krankenhäusern wählen. Eine Ausnahme bilden lediglich sogenannte "gemischte Krankenanstalten".
Allerdings werden von den Versicherern nur Krankenhäuser anerkannt, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen sowie Krankengeschichten führen.
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